MINI-Versicherungen
MINI fahren und MINI versichern aus einem Guss: Individuell. Variabel. Unkompliziert. Prämien, Selbstbeteiligung, Ersatzwagen & Co – Sie geben die Richtung vor, wir kümmern uns drum. Inklusive persönlichem Ansprechpartner für alle Belange. Denn mal ganz ehrlich: wer will sein Anliegen schon mehrfach erklären müssen. Alles aus einer Hand für Sie und Ihren MINI.
KFZ-Versicherungsschutz
IHRE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN:
Umfassender Fahrzeugschutz.
- Attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis.
- Exklusive Zusatzleistungen.
- Schnelle Hilfe im Schadensfall.
Mehr Informationen erhalten Sie bei UNS Ihrem MINI-Vertragspartner.

MINI Cooper S Countryman ALL4 : Kraftstoffverbrauch kombiniert in l/100 km: - (NEFZ) / 7,6-7,1 (WLTP), CO2-Emissionen kombiniert in g/km: - (NEFZ) / 172-161 (WLTP)
MINI RATENSCHUTZVERSICHERUNG
DIE RATENSCHUTZVERSICHERUNG GREIFT EIN, WENN ES NICHT NACH PLAN LÄUFT.Die optionale Ratenschutzversicherung ist ein Safety-Paket, das sich öffnet, wenn persönliche Umstände die Liquidität einengen und die Weiterzahlung der Finanzierungsraten erschweren. Wie bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, Unfall oder Invalidität. In diesen Fällen übernimmt die Ratenschutzversicherung die laufende Finanzierungsraten ab dem 43. Tag nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Ausgenommen die Zielrate bei Ziel-Finanzierung. Gesetzliche Lohnfortzahlung bis zum 42. Tag. Auch im Todesfall deckt sie die noch ausstehenden Raten ab.
VORTEILE:
- Absicherung Ihrer Finanzierung.
- Übernahme der laufenden Finanzierungsraten bei Arbeitsunfähigkeit.
- Ausgenommen ist die Schlussrate bei Ziel-Finanzierung.
- Finanzielle Entlastung der Angehörigen im Todesfall durch Abdeckung aller noch ausstehenden Raten, inklusive der Zielrate bei einer Zielfinanzierung.
- Dem Darlehensvertrag angepasste Versicherungsdauer.
- Attraktive monatliche Versicherungsprämie.
- Schutz des eigenen Vermögens.
- Keine Überversicherung.
- Unkomplizierte Abwicklung.
IHRE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN:
Bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall übernimmt die Ratenschutzversicherung die Zahlung der monatlichen Finanzierungsraten ab dem 43. Tag nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bis zur Genesung, bis zu 35 Monate je Leistungsfall. In der Zielfinanzierung wird die Zielrate nicht übernommen.
- Im Todesfall sichert die Ratenschutzversicherung die Summe aller noch fälligen Monatsraten bis zur kompletten Abzahlung des Finanzierungsvertrages ab. In der Zielfinanzierung wird die Zielrate ebenfalls übernommen.
- Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit übernimmt die Ratenschutzversicherung, soweit dieser Versicherungsschutz abgeschlossen wurde, die Zahlung der monatlichen Finanzierungsraten ab dem 43. Tag (Karenzzeit) bis zur Beendigung der Arbeitslosigkeit, maximal jedoch für 12 Monate je Versicherungsfall und bis zu 36 Monate während der Laufzeit der Finanzierung. In der Zielfinanzierung wird die Zielrate nicht übernommen.
- Alternativ besteht Schutz gegen schwere Krankheiten. Besteht die schwere Krankheit einen Monat nach Erstdiagnose fort, so übernimmt die Ratenschutzversicherung die Summe der ab diesem Zeitpunkt fälligen Monatsraten aus dem Finanzierungsvertrag. In der Zielfinanzierung wird die Zielrate nicht übernommen.
EINSCHRÄNKUNGEN:
Zu Beginn des Versicherungsschutzes besteht für alle versicherten Risiken eine Wartezeit von 3 Monaten. Die Wartezeit beginnt mit dem Datum des Versicherungsbeginns, jedoch nicht vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung. Ein Versicherungsfall, der während der Wartezeit eintritt, ist nicht versichert. Für einen unfallbedingten Tod oder eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit besteht jedoch keine Wartezeit.
BEDINGUNGEN:
- Höchstversicherungssumme: 150.000, – EUR bzw. 2.500, – EUR pro Monat.
- Widerrufsrecht: 30 Tage.
- Höchstversicherungsdauer 120 Monate.
- Eintrittsalter: 18 bis 66 Jahre.
- Der Beitrag zur Versicherung wird mitfinanziert.
- Die Laufzeit der Versicherung entspricht der Dauer des Finanzierungsvertrags. Der Beitrag zur Versicherung wird mitfinanziert. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Beitritt zum Versicherungsvertrag und der Auszahlung des Finanzierungsbetrags.
MINI LEASINGRATENVERSICHERUNG
Die Leasingratenversicherung ist ein maßgeschneidertes Versicherungsprodukt zur finanziellen Absicherung Ihres Leasingvertrages durch Übernahme der monatlichen Leasingraten bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall und im Todesfall. Bei zusätzlichem Abschluss der Versicherung gegen Arbeitslosigkeit werden die Leasingraten bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit übernommen. Sind Sie zum Zeitpunkt des Anspruchs kein Arbeitnehmer oder Selbstständiger (z.B. verbeamtete Personen), so besteht alternativ zur Arbeitslosigkeitsversicherung Schutz gegen schwere Krankheiten.
BEDINGUNGEN:
- Höchstversicherungssumme: 15.000, – EUR bzw. 2.500,– EUR pro Monat.
- Widerrufsrecht: 30 Tage.
- Höchstversicherungsdauer 60 Monate.
- Eintrittsalter: 18 bis 66 Jahre.
- Leasingverträge sind versicherbar bis zu einem Leasingwert von 150.000, -EUR.
- Die Laufzeit der Versicherung entspricht der Dauer des Leasingvertrages. Der Beitrag zur Versicherung ist ein Monatsbetrag.
- Der Versicherungsschutz beginnt, vorbehaltlich bestehender Wartezeiten, mit dem Datum der ersten Ratenfälligkeit des Leasingvertrages, der der Leasingratenversicherung zugrunde liegt, jedoch nicht vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung.
MINI GAP Versicherung

MINI Cooper S Countryman ALL4 : Kraftstoffverbrauch kombiniert in l/100 km: - (NEFZ) / 7,6-7,1 (WLTP), CO2-Emissionen kombiniert in g/km: - (NEFZ) / 172-161 (WLTP)
Sie kennen das Sprichwort: Mut zur Lücke. Aber nehmen wir einmal an, Ihr MINI erleidet einen finanziellen Totalschaden – wäre es da nicht sehr beruhigend, vorher vorsichtig zu sein und sich außerhalb der Vollkaskoversicherung gegen eventuelle Restschäden abzusichern?
DECKUNGSUMFANG
Mit der Shortfall GAP Versicherung5 sind Sie bestens beraten. Selbst wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wird oder es einen wirtschaftlichen Totalschaden erleidet. Denn in diesen Fällen ersetzt die Shortfall GAP Versicherung die bestehende Restforderung aus der Differenz zwischen dem Ablösewert des Finanzierungsvertrages am Tag des Schadens und dem Wiederbeschaffungswert. Sie erstattet zudem die Selbstbeteiligung aus Ihrer Kaskoversicherung sowie den unverbrauchten Teil der Anzahlung.
Der Kaufpreisschutz 20 Plus leistet in diesen Schadensfällen pauschal 20 % des ursprünglich geleisteten Kaufpreises gemäß Rechnung.
Hinweis: Der Versicherungsschutz der Shortfall GAP Versicherung bzw. des Kaufpreisschutzes 20 Plus ersetzt nicht die Kaskoversicherung. Damit Sie auch den Schaden bis zum Wiederbeschaffungswert ersetzt bekommen, empfehlen wir parallel eine Kaskoversicherung abzuschließen.
IHRE VERSICHERUNGSVORTEILE.
Die Shortfall GAP Versicherung löst in Verbindung mit einer Kaskoversicherung den Restdarlehensbetrag vollständig ab und ersetzt den Selbstbehalt bis 1.000 EUR sowie den unverbrauchten Teil der Anzahlung. Es besteht keine weitere Verpflichtung für die versicherte Person. Der Kaufpreisschutz 20 Plus stellt ein Startbudget für die Anschaffung eines neuen MINI zur Verfügung.
RAHMENBEDINGUNGEN SHORTFALL GAP VERSICHERUNG.
- Höchstleistungssumme 30.000, – EUR. Widerrufsrecht: 14 Tage.
- Höchstversicherungsdauer 120 Monate.
- Die Versicherung endet mit ihrem Ablauf, spätestens mit Erreichen des Fahrzeugalters von 10 Jahren.
- Der Beitrag zur Versicherung wird mitfinanziert.
- Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Beitritt zum Versicherungsvertrag und Auszahlung des Finanzierungsbetrages
DIE SCHADENSABWICKLUNG.
Im Leistungsfall sind einzureichen:
- Das polizeiliche Aktenzeichen des zu meldenden Schadens.
- Die Endabrechnung des Kaskoversicherers oder Kfz-Haftpflichtversicherers des schädigenden Dritten sowie Kopien erstellter Gutachten.
Falls keine Kaskoversicherung besteht und der Schaden auch nicht über die Kfz-Haftpflichtversicherung eines schädigenden Dritten ersetzt wird:
- Das Gutachten des Sachverständigen.
- Der Kaufvertrag des Fahrzeugs.
- Das Abrechnungsschreiben der BMW Bank GmbH