1) inkl. 19 % MwSt; inkl. Bereitstellungskosten
2) Preisvorteil gegenüber der UPE/UPE= unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, Preisliste Deutschland
3) Ein unverbindliches Finanzierungsangebot der BMW Bank GmbH. Heidemannstraße 164, 80939 München, alle Preise inkl. 19 % Mwst., Stand 03/2022. Sollzins gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit. Ist der Darlehensnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht.
** Die Anzahlung könnte Ihr Anteil an der staatlichen Förderung sein. Der Herstelleranteil in Höhe von 3.000,00 EUR ist bereits in das Angebot eingerechnet.Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.
* Die Innovationsprämie beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 9.000 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 7.500 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Bei den Plug-in-Hybrid Modellen beträgt die Förderung 6.750 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 5.625 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Innovationsprämie setzt sich aus einem Anteil des Automobilhersteller in Höhe von 3.000 EUR und des Bundes in Höhe von 6.000 EUR zusammen. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus/Innovationsprämie ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025, die neue Innovationsprämie gilt für Fahrzeuge, die ab einschließlich 04.06.2020 und bis einschließlich 31.12.2022 in Deutschland zugelassen werden.
4)Die offiziellen Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Die Angaben berücksichtigen bei Spannbreiten u.a. Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, können andere als die hier angegebenen Werte gelten. Die aufgeführten Angaben wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und auf das NEFZ-Messverfahren zurück gerechnet. Die Angaben zur elektrischen Reichweite wurden im WLTP-Messverfahren ermittelt und berücksichtigen Sonderausstattungen. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.mini.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zum Kraftstoffverbrauch, den CO2-Emissionen und dem Stromverbrauch aller aktuellen MINI Modelle unter www.mini.de/de_DE/home/footer/wltp.html.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.